Garantie
Für dauerhafte Freude am Fahren sollten Sie nicht auf die zusätzliche Sicherheiteiner Gebrauchtwagengarantie verzichten.
Gründe, sich für die Gebrauchtwagengarantie zu entscheiden:
- Schnelle und unbürokratische Abwicklung
- Umfassende Garantie auf die wichtigsten Baugruppen (Verschleißteile ausgeschlossen)
- Mehrwert für Ihren Gebrauchten beim Wiederverkauf
- Zusätzliche Sicherheit beim Autokauf
Gewährleistung
Voraussetzung: Mangel am Auto bei einem gebrauchten Fahrzeug.
Die Gewährleistung beim Autokauf beinhaltet mit der Nacherfüllung, Rücktritt / Wandlung, Minderung, Schadenersatz und dem Ersatz vergeblicher Aufwendungen verschiedene Rechte, die dem Käufer eines mangelhaften Autos zustehen. Der Käufer kann dabei das ihm günstige Gewährleistungsrecht individuell wählen und teilweise auch mit anderen Rechten kombinieren. Garantien können Gewährleistungsrechte ggf. ergänzen. Gewährleistungsfristen begrenzen die Gewährleistungsrechte zeitlich.
Damit der Autokäufer Gewährleistungsrechte geltend machen kann, muss das Auto mangelhaft sein. Die Existenz eines oder mehrerer Mängel ist (neben weiteren Voraussetzungen) zwingende und zentrale Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten. Der Mangel muss zu dem Zeitpunkt vorliegen, an dem das Gewährleistungsrecht geltend gemacht wird. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, muss der Mangel auch noch bis kurz vor Erlass des Urteils (genauer: zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung) vorliegen.
Gewährleistungsfristen
Ansprüche auf Gewährleistung beim Autokauf können nur innerhalb der Gewährleistungsfrist
geltend gemacht werden. Der Umfang der Gewährleistungsfrist ist von verschiedenen
Faktoren abhängig:
- Person des Käufers (Verbraucher oder Unternehmer)
- Zustand des Autos (Neu- oder Gebrauchtwagen)
- Abschluss besonderer Vereinbarungen zur Gewährleistung
- Verhalten während der Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist muss anhand der oben genannten Faktoren für jeden Einzelfall
individuell geprüft werden. Bei einem gebrauchten Fahrzeug liegt die gesetzliche Frist bei einem Jahr.